1. Inspektion vor der Nutzung:
Neu Wasserzähler interne Werkskontrollen bestanden haben und die Anforderungen der Messgerätelizenz erfüllen; Daher ist eine erneute Überprüfung normalerweise nicht erforderlich.
2. Gesetzliche Anforderungen bei Auffälligkeiten nach dem Austausch:
Gemäß den „Qualitätsstandards für städtische Wasserversorgungsdienste“ und dem Wasserversorgungsvertrag haben Benutzer das Recht, vom Wasserversorger eine regelmäßige Überprüfung oder erneute Überprüfung der ausgetauschten Wasserzähler zu verlangen, um eine genaue Messung sicherzustellen.
3. Überprüfung durch ein professionelles Prüfinstitut:
Bei Verdacht auf Messabweichung muss eine messtechnisch eichfähige Einrichtung (z. B. Wasserströmungsprüfstelle) mit der Vor-Ort-Prüfung beauftragt werden. Erst nach bestandener Eichung kann der Wasserzähler weiter verwendet werden.
4. Unterschied zwischen Kalibrierung und Reparatur:
Bei der Eichung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene messtechnische Bestätigung, bei der Kalibrierung um die Justierung eines abweichenden Messgerätes. Wenn die Verifizierungsergebnisse einen Fehler zeigen, der den zulässigen Bereich überschreitet, ist eine Kalibrierung oder ein Austausch erforderlich.






