1. Qualifizierungsprüfung vor dem ersten Gebrauch: Neu Wasserzähler haben interne Werksinspektionen bestanden und erfüllen die Anforderungen der messtechnischen Instrumentenlizenz, sodass sie in der Regel keiner weiteren Überprüfung bedürfen.
2. Gesetzliche Anforderungen für Anomalien nach dem Austausch: Gemäß dem „Qualitätsstandard für städtische Wasserversorgungsdienste“ und dem Wasserversorgungsvertrag haben Benutzer das Recht, vom Wasserversorger eine regelmäßige Überprüfung oder Überprüfung des ersetzten Wasserzählers zu verlangen, um genaue Messungen sicherzustellen.
3. Überprüfung durch eine professionelle Prüfstelle: Bei Verdacht auf eine Messabweichung sollte eine qualifizierte messtechnische Überprüfungsstelle (z. B. eine Wasserdurchflussprüfstelle) mit der Überprüfung vor Ort beauftragt werden. Erst nach erfolgreicher Verifizierung kann das Messgerät verwendet werden.
4. Unterscheidung zwischen Kalibrierung und Eichung: Die Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene messtechnische Bestätigung, während die Eichung die Justierung eines Messgeräts ist, bei dem eine Abweichung aufgetreten ist. Wenn die Überprüfungsergebnisse zeigen, dass der Fehler den zulässigen Bereich überschreitet, ist eine Kalibrierung oder ein Austausch erforderlich.






